Benutzungsordnung
Wasserski- & Wakeboardseilbahn
 

 

 

 

 
 

 

Benutzungsordnung Wasserski- und Wakeboardseilbahn

 

 

I.    Diese Benutzungsordnung dient in erster Linie der Sicherheit und der Ordnung auf der

      Seilbahnanlage sowie als Hinweis für die Gefährlichkeit der Benutzung der Slider und Kicker.

 

II.   Die Benutzung der auf der Seilbahnanlage angebrachten Slider und Kicker ist nur nach

      vorheriger, schriftlicher Erlaubnis der Anlagenbetreiberin zulässig, ansonsten ist die Benutzung

      verboten.

 

     1. Die Benutzung der Slider und Kicker ist ausschließlich geübten Wakeboardfahrern/innen gestattet, die sich die
         Benutzung zutrauen.

     2. Die Benutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis des Betreibers und schriftlicher Anerkennung der
       
 Benutzungsordnung (bei Minderjährigen durch Eltern) zulässig. Der Erlaubnisschein wird bei der Betreiberin
         hinterlegt und gilt grundsätzlich für eine Wasserskisaison.

     3. Vor jeder Benutzung der Slider und Kicker hat der Fahrer beim Seilbahn-Bediener seine Nutzungsabsicht anzumelden.

     4. Die Benutzung der Slider und Kicker ist nur mit Helm, Schwimmweste und Wakeboard ohne Finnen zulässig.

     5. Eine Benutzung der Slider und Kicker mit Leihboards, Leihski und Leihwesten der Betreiberin ist untersagt.

     6. Die Slider und Kicker dürfen nur benutzt werden, wenn der Gefahrenbereich vor und hinter dem Slider oder Kicker frei ist.

 

III.  Die Benutzung von Slider und Kicker kann zu schweren Verletzungen führen. Ebenfalls werden

      gelegentlich Schäden an Wakeboards, Bindungen, Westen, Helmen, Anzügen und sonstiger

      Ausrüstung bei der üblichen Benutzung verursacht.

 

 

IV.  Haftungsausschluss

 

      1.  Die Benutzer der Seilbahnanlage benutzen diese –einschließlich und im Besonderen der Slider und Kicker- auf eigene
           Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Betreiberin, die Anlage in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
           Für höhere Gewalt und Zufall sowie der Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden,
           haftet die Betreiberin nicht. 

      2.  Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der bei der Benutzung eingebrachten Sachen haftet
           die Betreiberin ebenfalls nicht. 

      3.  Die Betreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und
           grober Fahrlässigkeit. 

      4.  Jeder Besucher haftet für alle von ihm verursachten Beschädigungen der Anlagen, Einrichtungen, Geräte und sonstigen
          Gegenstände. 

      5.  Bei Störungen der Anlage wegen unterbrochener oder nicht stattgefundener Nutzung derselben wird kein Schadenersatz
           geleistet.

 
V.   Eine missbräuchliche  Nutzung der Seilbahnanlage sowie der Slider und Kicker führt zum

      Verfall der gelösten Liftkarte sowie zum unbegrenzten Seilbahnverbot, bei groben Verstößen

      kann auch ein Hausverbot für die gesamte Badeanlage erteilt werden.

VI. Achtung! Auf dem gesamten Gelände sind die allgemeinen Regeln und Verordnungen zur Bekämpfung
     der Corona-Pandemie einzuhalten!
     Die besonderen Corona-Regeln an der Seilbahn sind zu beachten.
     Eine Nichtbeachtung führt zum Verfall der gelösten Liftkarte sowie zum sofortigen Platzverweis.

   Abstand halten, mind. 1,5m!
   In geschlossenen Räumen sind Masken Pflicht!

 

 

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